Generelles Tanzverbot an Karfreitag in Bayern ist verfassungswidrig
- In Bayern ist der Karfreitag besonders geschützt: An dem Tag dürfen keine „öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen“ stattfinden.
- Ausnahmen für diese Regelung darf es bislang keine geben.
- Das ist nicht mit der Versammlungsfreiheit in Grundgesetz vereinbar, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In Bayern dürfen an Karfreitag nur Veranstaltungen „mit ernstem Charakter“ stattfinden. Musik? Tanz? Haben in der Öffentlichkeit an dem Tag laut bayerischem Feiertagsgesetz nicht stattzufinden. Dieses generelle Verbot verstößt jedoch gegen das Grundgesetz. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt.
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Bundesverfassungsgericht: Die „christlichen Werte“ winden sich in peinlichem Drumrumgeschwafel.
Solang wir Pfaffen und andere scheinheilige Religioten mit Steuergelder alimentieren und ihnen auch erlauben bei Wahlen aktiv ihre Schäflein ( Wählt Christlich also die C-PARTEIEN ) zu beeinflussen solange werden wir auch solche auswüchse ertragen müssen. Theologie ist immer noch ein anerkanntes Studienfach.
Ich hoffe sehr, das ist der Anfang vom Ende solch irrwitziger staatlicher Einmischungen in (un)religiöse Belange.
Denn das genau sagt ja dieses „jeder darf (nicht) glauben, was er will“ aus … Staat hat sich überhaupt nirgendwo in dieser Hinsicht einzumischen.
Leider tut er das aber in nicht unerheblichen Maß.
Das darf er nicht.
Es wäre nicht viel gewonnen, würde der Staat die kirchl. oder ideologisch begründeten Feiertage abschaffen um seine Neutralität zu zeigen. Dann wäre z.B. Karfreitag ein Arbeitstag und die Leute hätten nach der Arbeit gar keine große Lust mehr zu Tanzen, insbesondere wenn auch noch die Sonntagsruhe abgeschafft würde und es tatsächlich 365 Arbeitstage im Jahr gäbe.