Bundestagspolizei handelt rechtswidrig
Eine Kunstaktion von Wolfram P. Kastner und Linus Heilig am 21. September 2011 vor dem Bundestag wurde offenbar rechtswidrig von der Bundestagspolizei abgebrochen. Die beiden Künstler gingen kostümiert als Papst und Hitler Arm in Arm durch Berlin bis zum Bundestag. Sie wollten darauf aufmerksam machen, dass seit 1933 der Vertrag (Konkordat) gültig ist, den Hitler mit dem Vatikan schloss, und sie wollten damit in Frage stellen, ob der Repräsentant eines Staates, der nicht einmal die UN-Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat, im Bundesparlament sprechen solle.
Vor dem Bundestag schritt die Polizei ein, brach die Kunstaktion ab und führte die beiden Künstler ab. Die Beamten erfanden einen Verstoß gegen das Abzeichengesetz (StGB § 86), obwohl sie genau wussten, dass für Kunst und Wissenschaft eine Ausnahmeregelung gilt. Dies scherte die Staatschützer und Bundespolizisten in Zivil und in Uniform ebenso wenig wie die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst. Im Polizeigewahrsam forderte Kastner die Einsatzleiter auf, sie sollten lieber Nazis fangen als die Grundrechte vor dem Bundestag außer Kraft zu setzen. Der Staatsanwalt musste sich daraufhin mit dem polizeilichen Unfug befassen und stellte nun das Verfahren ein. Er erkannte, dass „kein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage gegebenen war“(gemäß § 170 Abs. 2 StPO).
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Vorgänge vor dem Reichstag, auch wenn der „Hitlergruß“ angedeutet worden sein sollte, „offenkundig als straflose Satire/Kunst zu bewerten“ war. Die Künstler haben mehrfach vergeblich darum gebeten, die Polizeibeamten besser auszubilden und zur Unterscheidung zwischen Kunstfreiheit und Nazi-Propaganda zu befähigen. Sie wollen nun eine Feststellungsklage einreichen, damit die Polizeimaßnahmen als rechtswidrig verurteilt werden. „Die Polizei soll uns vor Morddrohungen und Anschlägen der Nazis schützen und nicht selbst verfassungs- und rechtswidrige Taten begehen. Es ist beunruhigend, dass wir da unfreiwillig Nachhilfeunterricht leisten.“ (Kastner)
Wolfram P. Kastner
Institut für Kunst und Forschung
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Wenn man sonst nichts zu tun hat..da kann man nur mit dem Kopf schütteln!