Papstbesuch, Brief an den Polizeipräsident
An
„Der Polizeipräsident in Berlin“
LKA 531
Bayernring 44
12101 Berlin
Betrifft: 110921-1500-022305
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,
am 21. September 2011 realisierte ich zusammen mit meinem Kollegen Linus Heilig eine Kunstaktion in Berlin, bei der wir als Papst und Hitler Arm in Arm Unter den Linden bis zum Reichstag spazierten. Wir bezogen uns damit kritisch auf das sog. Reichskonkordat, das 1933 zwischen dem Nazi-Staatund dem Vatikan geschlossen wurde und als einziger Staatsvertrag der Nazis bis heute in Deutschland gilt.
Die künstlerische Regie bei der Aktion habe ich geführt und für die gesamte Aktion die Verantwortung übernommen. Mit meinem Schreiben vom 9.10. bat ich Sie, dafür zu sorgen, dass Ihre Beamten das Grundrecht der Kunstfreiheit und das StGB § 86-86a kennen und respektieren, wonach das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Wissenschaft und der Kunst straffrei sind.
Statt einer Antwort erhielt nun mein mitwirkender Kollege eine „Vorladung als Beschuldigter“ von einem „Bearbeiter Batram“ des „Polizeilichen Staatsschutz“. Handelt es sich dabei um groben Unfug oder ist es Ihnen nicht möglich gewesen, Ihre Beamten aufzuklären?
Ich bitte Sie dringend, Ihre Beamten zu einer sinnvollen Tätigkeit anzuhalten und uns nicht weiterhin mit solchem polizeilichen Quatsch auf Steuerkosten zu belästigen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram P. Kastner
Institut für Kunst und Forschung
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