Stellungnahme der Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung zur PID
Für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in erweiterten Grenzen
Zusammenfassung
Im Gegensatz zur vorherrschenden Diskussion, in der gefragt wird: „Darf PID gesetzlich erlaubt werden?“, sollte die strittige Frage lauten: „Darf PID überhaupt gesetzlich verboten werden?“ Schließlich sollten mündige, aufgeklärte Bürger in einem liberalen Gemeinwesen tun und lassen dürfen, was sie wollen, solange es ihnen nicht mit guten Gründen verboten werden kann. Diese guten, verallgemeinerungsfähigen Gründe für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik gibt es nicht. Es gibt nicht einmal gute Gründe für die von einigen Politikern vorgeschlagene Beschränkung der PID, etwa auf Paare, deren erbliche Vorbelastung erwiesen ist. Deshalb plädieren wir für eine Gesetzgebung, die den Grundsätzen eines modernen, liberalen Staates angemessen ist: für die Zulassung der PID in erweiterten Grenzen. Grundsätzlich sollten alle Menschen, die den beschwerlichen Weg der künstlichen Befruchtung wählen, die Möglichkeit zur PID haben.
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